Wegzug einfach gemacht – Strategien zur Optimierung im Falle der Wegzugsbesteuerung

Den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern?

Planen Sie, als GmbH-Gesellschafter, Gesellschafter, Kommanditist oder Einzelunternehmen, Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern? Dann kommen wir ins Spiel: Wir führen Sie sicher durch die Tücken der Wegzugsteuer. Eine Steuer, die dann auf den Plan tritt, wenn Sie umziehen und Ihre Anteile möglicherweise später verkaufen, wodurch der deutsche Staat die Steuerrechte verlieren könnte.

Eine unbehagliche Vorstellung: für nicht realisierte Gewinne zu zahlen

Deshalb prüfen wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen, wie etwa die Umwandlung Ihrer GmbH in eine Holding-GmbH & Co. KG, um den sog. „Dry Income“ und somit die Wegzugssteuer zu stoppen. Eine von vielen Möglichkeiten unter Berücksichtigung von nationalen (Deutschland und dem Wegzugsland) und dem Abkommens Recht (Doppelbesteuerungsabkommen) welche besonders effektiv sind. Unser Ziel ist es, eine nahtlose Überleitung zu schaffen, damit Ihr Umzug nicht nur neue Chancen eröffnet, sondern auch finanziell vorteilhaft bleibt.

Sie sind europaweit geschäftlich tätig oder privat aktiv?

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Steuerangelegenheiten international so zu strukturieren, dass Sie sich beruhigt auf andere Dinge konzentrieren können. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihren steuerlichen Umzug planen.

Relevante Paragrafen

§ 6 AstG

§ 4 EstG

Sie fragen sich, wie das in der Praxis funktioniert?

Sprechen Sie uns an, und vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit uns.

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