Sind Sie geschäftlich grenzüberschreitend tätig oder investieren Sie privat im Ausland?
Dann sind internationale Einkünfte ein wesentlicher Teil Ihrer Steuererklärung. Die korrekte Berechnung dieser Einkünfte nach deutschen Richtlinien ist entscheidend, und genau hier setzen wir an: mit Kompetenz sowie einem klaren Blick für Details und sinnvolle Transparenz.
Nach § 34d EStG sind verschiedene Arten ausländischer Einkünfte steuerrelevant: von gewerblichen Gewinnen über Kapitalerträge bis hin zu Einkünften aus Vermietung. Das deutsche Steuerrecht legt fest, wie diese zu berechnen sind. Was nicht immer leicht ist, denn die Regeln unterscheiden sich von denen anderer Länder.
Mit unseren spezialisierten Kenntnissen im internationalen Steuerrecht schlagen wir mit Ihnen den direkten Weg in einem sehr unwegsamen Terrain ein.Wir stellen sicher, dass Ihre ausländischen Einkünfte genau und vorteilhaft nach deutschen Vorschriften erfasst werden, und beachten dabei alle Anrechnungs- und Befreiungsmöglichkeiten.
Welche ausländischen Einkünfte es nach deutscher Steuergesetzgebung gibt:
- Gewerbliche Gewinne, soweit sie auf eine Betriebsstätte im Ausland entfallen
- Veräußerungsgewinne, wenn sich das veräußerte Wirtschaftsgut wie beispielsweise eine Immobilie im Ausland befindet
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn der Schuldner Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn zum Beispiel das Grundstück im Ausland liegt