Doppelbesteuerung vermeiden: effiziente Lösungen für die steuerliche Ansässigkeit von Personen und Unternehmen

Doppelansässigkeit vermeiden - Vermögen schützen

Ob Sie ein internationales Unternehmen leiten oder planen – oder Ihr Leben privat über Ländergrenzen hinweg ausrichten möchten – internationale Steuergesetze betreffen Sie direkt. Mit rund 24.500 deutschen Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften (davon 47 Prozent im EU-Ausland) und rund zwei Millionen Personen, die im Ausland eine neue Heimat finden, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Wir entwirren für Sie das komplexe Geflecht internationaler Steuerbeziehungen.

Unsere erfahrenen Steuerberater mit hoher fachlicher Expertise im internationalen Steuerrecht bieten Ihnen eine individuelle Betreuung – von der Schaffung einer weltumspannenden Holdingstruktur bis hin zur Feinabstimmung Ihres grenzüberschreitenden Geschäftsmodells.

Sie sind europaweit geschäftlich tätig oder privat aktiv?

Wir machen komplexe Steuerfragen greifbar und einfach verständlich – und Ihre Ziele realisierbar. Nehmen Sie Kontakt auf, um mit uns an Ihrer Seite den ersten Schritt in eine international erfolgreiche Zukunft zu tätigen.

Relevante Paragrafen und Artikel

§ 1 KStG

§ 12 KStG

§§ 7 ff AStG

Artikel 4, 5 DBA (OECD-Muster)

Sie fragen sich, wie das in der Praxis funktioniert?

Sprechen Sie uns an, und vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit uns.

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